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Broker blockiert die Auszahlung: die ersten 72 Stunden

„Technische Störung.“ „Konto in Prüfung.“ Die Begründungen wechseln, das Muster bleibt: Der Broker spielt auf Zeit. Und die Zeit arbeitet gegen Sie. Hier ist Ihr Fahrplan für die ersten 72 Stunden.

Stunde 0–3: Sichern Sie alles

Screenshots des Kundenkontos. Der gesamte Schriftverkehr mit dem Support. Die Auszahlungsaufträge — mit Datum und Betrag. Beweise verschwinden, sobald die Website offline geht.

Prüfen Sie parallel die Lizenz des Brokers unmittelbar im Register der BaFin, der CySEC oder der FCA — nicht über einen Link, den Ihnen der Kundenbetreuer geschickt hat. Eine in einem EU-Land erteilte Lizenz gilt kraft „Passporting“ unionsweit (MiFID II, Richtlinie 2014/65/EU) — entscheidend ist, wer die ursprüngliche Erlaubnis erteilt hat, nicht wo das örtliche Büro sitzt. Davon hängt ab, welche Entschädigungseinrichtung Sie schützt: EdW, FSCS, ICF — oder gar keine, falls überhaupt keine Erlaubnis zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen bestand (§ 15 WpIG).

Tag 1: Ist die Aufsichtsbehörde bereits tätig?

Prüfen Sie die offiziellen Mitteilungen von BaFin, CySEC und FCA über die Aussetzung von Lizenzen. Liegt bereits eine Entscheidung vor, verpflichtet sie den Broker zur Rückerstattung der Gelder. Nutzen Sie diesen Hebel sofort.

Noch keine Entscheidung? Rufen Sie Ihre Bank an: Das Zeitfenster für den Widerruf einer SEPA-Überweisung oder für eine Rückbuchung (Chargeback) ist enger als die Fristen der Aufsicht. Die Entschädigungseinrichtung sichert mindestens 20.000 Euro pro Anleger — in jedem EU-Land einheitlich garantiert (Richtlinie 97/9/EG). Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Kunde aus Deutschland, Italien oder einem beliebigen anderen Mitgliedstaat sind.

Eine hundertprozentige Garantie gibt es nicht. Einen Weg gibt es fast immer.

72 Stunden: Zahlen Sie nichts für eine „Beschleunigung“

Bietet Ihnen jemand an, das Konto gegen eine Vorabgebühr freizuschalten? Das ist die zweite Betrugsschicht. Keine Entschädigungseinrichtung und kein Gericht verlangt vom Geschädigten eine Vorauszahlung.