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Versprechen stabiler Renditen, ein „persönlicher Berater“, der auf immer neue Einzahlungen drängt, eine Website, die sich eines Tages nicht mehr aufrufen lässt — hinter dieser Fassade steht ein Callcenter. Gegen viele dieser Netzwerke laufen bereits Straf- oder Aufsichtsverfahren, von denen die Geschädigten schlicht nichts wissen. Wir versprechen nicht, alles zurückzuholen: Das Ziel ist, Sie rechtzeitig als geschädigte Partei anzumelden und einen Anteil an den eingezogenen oder beigetriebenen Geldern zu erreichen.

Der Weg zur Rückerlangung Ihres Geldes hängt davon ab, wer die Hintermänner verfolgt — die Aufsichtsbehörde, die Staatsanwaltschaft oder ein bestellter Insolvenzverwalter. Hier die häufigsten Konstellationen.
Verfahren gegen Netzwerke gefälschter Trading-Marken: Sicherung von Beweisen zu Werbung mit vermeintlichen Prominenten und zum Druck der sogenannten „Kundenberater“, Ermittlung laufender Strafverfahren gegen die Hintermänner sowie Begleitung Ihrer Anmeldung auf einen Anteil an den eingezogenen Vermögenswerten.
Anmeldung als Geschädigte oder Geschädigter im Verfahren zur Verteilung der von der Staatsanwaltschaft im Rahmen der strafrechtlichen Einziehung gesicherten Gelder (§§ 459h ff. StPO) — mit Überwachung der Anmeldefristen und des Verfahrensverlaufs bis zur tatsächlichen Auszahlung.
Wenn zwar ein Urteil gegen den Hintermann vorliegt, aber kein Geld: Anmeldung Ihrer Forderung in der Privatinsolvenz des Geschäftsführers oder wirtschaftlich Berechtigten des Systems, um einen Anteil an der Insolvenzmasse zu erhalten.
Eine Prop-Firma fällt in dieses Tätigkeitsfeld, sobald Ermittlungen der Aufsichtsbehörde Anzeichen eines betrügerischen Systems in ihrem Geschäftsmodell aufzeigen und die Auszahlungen an die Trader eingefroren werden. Wir dokumentieren Ihren bestätigten Kontostand und verfolgen die Forderung bis zur Wiederaufnahme der Auszahlungen oder bis zum Übergang der Sache in ein Insolvenzverfahren.
Ob es sich um ein Strafverfahren oder ein Insolvenzverfahren handelt — wir folgen stets demselben, in klaren Schritten aufgebauten Ansatz.
Wir klären, welche Staatsanwaltschaft oder welches Gericht — in welchem Bundesland oder Land — bereits gegen die Hintermänner Ihrer Plattform ermittelt, in welchem Stadium das Verfahren steht und, vor allem, ob darin Vermögenswerte sichergestellt wurden.
Wir prüfen, ob Sie als Geschädigte oder Geschädigter anerkannt werden können, und stellen die Beweisgrundlage zusammen: Zahlungsnachweise, Korrespondenz mit dem „Berater“, Screenshots des persönlichen Kontobereichs sowie die Werbung, über die Sie gewonnen wurden.
Wir bereiten die Unterlagen vor und reichen sie bei der Staatsanwaltschaft, dem Gericht oder dem Insolvenzverwalter ein. Hier gelten strenge Fristen ab der amtlichen Bekanntmachung, in der Insolvenz zudem eine gesonderte Frist zur Forderungsanmeldung; eine versäumte Frist bedeutet häufig den Verlust des Anspruchs auf einen Anteil.
Die Verteilung des eingezogenen Vermögens beginnt erst mit Rechtskraft des Urteils — das kann Jahre dauern. Wir verfolgen den Verfahrensverlauf über diese gesamte Zeit, informieren Sie über jeden wesentlichen Schritt und achten darauf, dass Ihre Forderung nicht aus der Quote herausfällt.
Zum Zeitpunkt der Mandatierung ist das Geld auf der Plattform in aller Regel bereits verschwunden — wir suchen daher nach Verfahren, in denen bereits reale Vermögenswerte der Hintermänner sichergestellt wurden. So hat sich das in einem unserer Fälle bewährt:
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nein. Entschädigungsfonds greifen nur bei der Insolvenz lizenzierter Institute; eine betrügerische Plattform ohne Zulassung fällt unter keinen von ihnen. Der Weg zur Entschädigung verläuft hier anders: über den Status als Geschädigte oder Geschädigter im Straf- oder Insolvenzverfahren gegen die Hintermänner.
Nein. Das ist die typische Fortsetzung desselben Systems: Sobald das Opfer sein Geld abheben will, tauchen erfundene „Steuern“, „Verifizierungsgebühren“ oder „Freischaltgebühren für die Auszahlung“ auf. Stellen Sie sämtliche Zahlungen ein und sichern Sie die gesamte Korrespondenz — sie dient als Beweismittel für ein späteres Verfahren.
Nichts. Die ersten 30 Minuten sind kostenlos und dienen dazu, Ihre Situation und Ihre Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen.
In der Regel innerhalb von 12 Stunden an Werktagen — in dringenden Fällen schneller.
Ja, telefonisch oder per Videoanruf — ein persönliches Treffen in unserem Büro in Manchester ist ebenfalls möglich.
Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), zu einem individuell vereinbarten Satz, oder im Rahmen der staatlichen Prozesskostenhilfe — stets schriftlich, vor Beginn der Tätigkeit. Sobald wir Ihre Gelder zurückholen, kommt zum Honorar ein Bonus von 10 % der zurückgeführten Summe hinzu. Näheres auf der Seite zur Vergütung.
Ja. Unsere Praxis erstreckt sich auf Mandanten in ganz Europa: Wir korrespondieren mit BaFin, CySEC, FCA und anderen Aufsichtsbehörden unabhängig vom Wohnsitzland des Mandanten und erheben Klagen vor deutschen Gerichten gegen ausländische Broker, soweit das europäische Verbraucherschutzrecht dies zulässt. Bei Verfahren, die eine Vertretung vor Gerichten anderer Länder erfordern, koordinieren wir die Zusammenarbeit mit geprüften lokalen Anwälten.
Füllen Sie das Formular unten aus oder rufen Sie an — wir melden uns innerhalb von 12 Stunden, und Sie schildern uns die Situation im Gespräch.
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